Veneers: Verblendungen aus Keramik
Mit gleichmäßig schönen Zähnen werden Sie noch lieber lächeln. Mit dünnen Verblendungen aus Keramik (Veneers) kann das Aussehen der Zähne optimiert werden. Veneers korrigieren leichte Zahnfehlstellungen, Zahnlücken und unbefriedigende Zahnfarben.
Wozu dienen Veneers (Verblendschalen)?
Veneer (englisch: Furnier) ist eine hauchdünne, lichtdurchlässige Keramikschale für die Zähne, die mit Spezialkleber auf die Zahnoberfläche – vor allem von Frontzähnen – aufgebracht wird. Die Haftschale besteht aus Keramik (Porzellan). Abgesehen von seltenen Allergien gegen das Befestigungsmaterial stellt der Einsatz von Keramik-Veneers in der Regel keine gesundheitliche Gefährdung dar, weil das Keramikmaterial eine sehr hohe Bioverträglichkeit hat. Probleme gibt es nur bei sehr massiv fluoridiertem Zahnschmelz. Mit Veneers können leichte Zahnfehlstellungen, Zahnlücken, unbefriedigende Zahnfarben und lokale Verfärbungen korrigiert werden. Durch Veneers erhalten die sichtbaren Oberflächen der Zähne ein optimiertes Aussehen, und auch die Zahnfarbe wird bei diesem Verfahren individuell korrigiert. In der Regel werden bei ihrem Einsatz alte Kunststofffüllungen oder Eckenaufbauten entfernt.
Haltbarkeit von Veneers
Vorliegende klinische Langzeituntersuchungen belegen, dass innerhalb von sechs Jahren nur zwei Prozent der Keramik-Veneers verloren gehen. Diese positive Bilanz hat zur Anerkennung des Verfahrens durch die Deutsche Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (DGZMK) geführt.
Anbringen von Veneers
Zunächst wird unter örtlicher Betäubung eine dünne Schicht (0,3 – 1,0 mm) vom Zahnschmelz abgetragen. Diese Präparation erfolgt nach den anatomischen Gegebenheiten mit dem Ziel, ein optimales kosmetisches und haltbares Ergebnis zu erzielen. Anschließend wird eine Abformung der Zähne durchgeführt. Die provisorische Versorgung erfolgt mit Kunststoffveneers. Nach individueller Farbbestimmung durch unsere Zahntechniker, ggf. mit Unterstützung durch ein elektronisches Farbmessgerät, wird das Veneer in unserem Praxis-Meisterlabor auf dem Modell angefertigt. Nach der Einprobe durch den Zahnarzt wird der Zahn gereinigt und idealerweise mit Hilfe eines Spanngummituches (Kofferdam) trockengelegt. Der Zahnschmelz wird angeätzt und eventuell frei liegendes Dentin (Zahnbein) mit einem sogenannten Dentinadhäsiv behandelt. Das Keramikveneer wird mit speziellem Keramikätzgel konditioniert und anschließend silanisiert, um eine gute Haftung des Komposit-Kunststoff-Klebers zu gewährleisten. Das Verkleben der Keramik mit dem Zahn ist recht aufwändig und dauert in der Regel mit allen vorbereitenden Maßnahmen etwa 30 Minuten pro Zahn.
Durch die Anwendung neuer, innovativer Technologien gibt es inzwischen die Möglichkeit, Veneers in der Materialstärke von Kontaktlinsen (etwa 0,2 mm) herzustellen. Diese bieten den Vorteil, dass sie unmittelbar auf die Zahnhartsubstanz, also ohne vorheriges Beschleifen, aufgebracht werden können. Diese Non-Prep oder auch Non-Invasive Veneers bieten außerdem die Möglichkeit erweiterter Indikationen. Im Gegensatz zu herkömmlichen Veneers können diese adhäsiv auch auf frühere Kunststofffüllungen, Keramikkronen oder Brücken befestigt werden.
Patentierte Weiterentwicklungen ermöglichen heute durch sogenannte Einsetzhilfen eine enorme Zeitersparnis, da alle Veneers eines Patienten simultan eingegliedert werden können. Diese Vorgehensweise spart etwa 80-90% der Zeit, die für herkömmliche Veneers nötig war und reduziert den Kostenfaktor erheblich.
Veneers sind sehr schonende Alternativen für Kronen im Frontzahnbereich und können diese manchmal ersetzen.
Kosten von Veneers
Je nach Qualität und Aufwand, der für Veneers betrieben werden muss (Keramik oder Hybridkunststoff), kostet ein Veneer in etwa zwischen 500,00 € und 1 500,00 €.
Ob und in welchem Umfange dann einem privat krankenversicherten Patienten die Honorar- und Laborkosten für die Anfertigung und den Einsatz solcher Präparationen von seiner Krankenversicherung zu erstatten sind, sorgt mitunter für Streit. Jedenfalls dann, wenn das Veneer nicht lediglich aus ästhetischen Gründen verwendet wird, sondern als vertretbare Heilbehandlung anzusehen ist, gelangt das Landgericht Frankfurt am Main in einem Urteil aus dem Jahr 2004 zu einer Erstattungspflicht der privaten Krankenversicherung. Gesetzlich versicherte Patienten haben dagegen die Kosten in jedem Fall selbst zu tragen.
Gemeinsam mit unseren Zahntechnikern beraten wir Sie gerne individuell!