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Professionelle Zahnreinigung (PZR) ist keine IGeL-Leistung

Die Professionelle Zahnreinigung (PZR) ist aus unserer Sicht als Zahnärzte ein wichtiger Baustein für die Verbesserung der Zahngesundheit. Umso mehr machen uns aktuelle öffentliche Diskussionen besorgt, die die Bedeutung und Wirksamkeit der PZR in Frage stellen und sie als sogenannte „Individuelle Gesundheitsleistung“ (IGeL) einstufen.  Deshalb haben wir uns entschlossen, hier auf unserer Website dazu klar Stellung zu beziehen.

Die Zahngesundheit der Deutschen hat sich in den letzen 20 Jahren verbessert – dies bestätigt gerade eine aktuelle Studie aus dem Jahr 2016.  Dazu haben auch die Anstrengungen der Zahnärzte für eine bessere Prophylaxe beigetragen.  Immer mehr Menschen erkennen, dass sie ihre Zähne lange gesund erhalten können, wenn sie selbst aktiv einen Beitrag leisten und die Zähne pflegen. Eine PZR ist ein wichtiger Baustein dabei – quasi der turnusmäßige professionelle „Frühjahrsputz“ für das Gebiss.

Sehr kritisch beobachten wir deshalb die Diskussion um die Wichtigkeit der PZR, die von einigen Seiten offenbar in Frage gestellt wird, weil die positive Wirkung nicht ausreichend bewiesen sei. Ausdruck findet das auch darin, dass behauptet wird, die PZR sei nur eine sogenannte IGeL-Leistung, deren Notwenigkeit und Nutzen fraglich ist.  Vor unserem langjährigen zahnärztlichen Erfahrungshintergrund müssen wir dem klar widersprechen. Die regelmäßige professionelle Zahnreinigung hilft, die Zähne gesund zu erhalten und beugt insbesondere dem Auftreten und der Ausbreitung von Parodontitis vor.

Die Kosten für die Professionelle Zahnreinigung werden in der Regel für privat Krankenversicherte übernommen, während gesetzlich Krankenversicherte die Kosten zunächst selbst tragen müssen. Allerdings gewähren immer mehr Gesetzliche Krankenkassen auch Zuschüsse für die PZR und ermuntern ihre Versicherten im Rahmen von Bonusprogrammen, an der  Zahnreinigung teilzunehmen.  Die Kosten sind also überschaubar. Zudem hat sich unsere Praxis entschlossen,  für Schüler, Auszubildende und Studierende die PZR zu einem besonders günstigen Preis anzubieten.

Informieren Sie sich hier ausführlich über Professionelle Zahnreinigung und Prophylaxe in unserer Praxis.

Im folgenden geben wir hier die Pressemitteilung der Bundeszahnärztekammer zum Thema PZR vom Juli 2016 wieder, die das Thema sehr gut zusammen fasst:

Die PZR ist KEINE IGeL-Leistung!

Großteil der gesetzlichen Kassen gibt sogar Zuschüsse

Die Professionelle Zahnreinigung (PZR) ist wesentlicher Bestandteil eines präventionsorientierten Gesamtkonzepts zur Vermeidung und Therapie von Erkrankungen des Zahn-, Mund- und Kieferbereichs. Vor diesem Hintergrund die PZR als so genannte Individuelle Gesundheitsleistung (IGeL) einzustufen, wird ihr nicht gerecht. Sowohl bei der Vermeidung von Karies und insbesondere in der Parodontitis-Therapie werden in den Praxen tagtäglich die Elemente der PZR auch zur Sicherung des Behandlungserfolges eingesetzt, betonten Bundeszahnärztekammer (BZÄK) und Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV).

Die Häufigkeit der Maßnahme richte sich immer nach dem individuellen Erkrankungsrisiko. Viele gesetzliche Krankenkassen bezuschussen die PZR deshalb auch aus guten Gründen auf freiwilliger Basis, wie mehrere Umfragen in den vergangenen Jahren ergaben.

„Vor allem für Patienten mit Parodontitis und hohem Kariesrisiko ist die PZR eine wichtige prophylaktische und therapeutische Behandlung. Sie unterstützt die Maßnahmen der häuslichen Mundhygiene zur vollständigen Beseitigung aller bakteriellen Beläge“, erklärt der BZÄK-Vizepräsident, Prof. Dr. Dietmar Oesterreich.

„Die PZR ist eine wissenschaftlich anerkannte, hochwirksame Präventionsleistung. Aufgrund gesetzlicher Bestimmungen sind in Deutschland oralprophylaktische Maßnahmen nach dem 18. Lebensjahr aber zu Recht in die Eigenverantwortung der Patienten gestellt. Die Klassifizierung der PZR als IGeL-Leistung ist daher sachlich falsch und eine bewusste Irreführung von tausenden Versicherten. Das ist sehr bedauerlich und wirft zugleich ein schlechtes Licht auf die – angeblich neutrale – Berichterstattung des MDS in Form von Rankings und Reporten“, sagte Dr. Wolfgang Eßer, Vorsitzender des Vorstandes der KZBV.

In Deutschland leidet etwa die Hälfte aller Erwachsenen an parodontalen Erkrankungen unterschiedlicher Schweregrade. Die zahnmedizinische Notwendigkeit einer PZR sollte von Seiten der Kassen daher positiv herausgestellt, statt immer wieder in Frage gestellt werden, forderten KZBV und BZÄK.

Hintergrund – Umfang und Nutzen einer PZR

Eine PZR umfasst in der Regel die gründliche Reinigung von Zähnen und Zahnfleisch, eine Politur sowie eine Fluoridierung. Die Maßnahme ist auch für Patienten sinnvoll, die ihre Zähne regelmäßig pflegen. Denn durch spezielle Instrumente erreichen Zahnärzte Stellen im Mund, an die Zahnbürste und Zahnseide nicht herankommen. Bakterien im Mundraum werden gründlich entfernt, Zähne und Zahnfleisch vor einer Neuansiedelung geschützt. Dies kann Allgemeinerkrankungen wie Diabetes oder Herz-Kreislauf-Problemen vorbeugen. Nach der Reinigung gibt das Praxisteam zudem individuelle Tipps zur Mundpflege und zu einer zahngesunden Ernährung.
Die Professionelle Zahnreinigung wurde Anfang 2012 im Rahmen der Novellierung der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) als medizinisch notwendige Maßnahme aufgenommen. Gesetzliche Krankenversicherungen finanzieren die PZR teilweise im Rahmen von freiwilligen Leistungen.

Quelle: https://www.bzaek.de/fuer-medien/presseinformationen/presseinformation/bzaek/2016/07/12/die-pzr-ist-keine-igel-leistung.html